
Um zu entscheiden, welche Führerscheinklassen relevant sind, findest Du alle von uns angebotenen Ausbildungsklassen in der Übersicht
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Erfüllen musst Du mindestens:
Übungsfahrten nach Bedarf
Einparken, Umkehren, Vollbremsung, Rückwärtsbogen rechts
Umsichtige, vorausschauende, umweltbewusste sichere Fahrweise
Wenn Du dann selbstständig Fahren kannst, kommen die Sonderfahrten.
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten/ Std. (225min.)
4 Autobahnfahrten/Std. (180min.)
3 Nachtfahrten/ Std. (135min.)
Wir wünschen Dir jetzt schon viel Erfolg zu Deinem Führerschein.
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Wer den Führerschein der Klasse BE absolviert, darf Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen 7 Tonnen bewegen. Beim Zugfahrzeug gilt weiterhin die Einschränkung der Klasse B: Das Fahrzeug darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen haben.
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Das „Begleitete Fahren mit 17“ kann nur für die Fahrerlaubnisklassen B bzw. BE beantragt werden. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beschränkt. Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen. Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ist bereits ab 16 ½ Jahren möglich. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgenommen werden.
Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen
sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben;
sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein;
sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein;
sie müssen ihren Führerschein während des Begleitens mitführen und bei einer Verkehrsüberwachung auf Verlangen aushändigen;
für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschende Mittel zu sich zu nehmen (§ 24a Straßenverkehrsgesetz, StVG).
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, so ist eine Prüfbescheinigung gegen Gebühr neu auszustellen. Die entsprechende Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen. Bei der Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit einzureichen.
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Der neue Eintrag 197 beim Führerschein der Klasse B erweitert die Fahrerlaubnis.
Schon lange kann man einen sogenannten Automatik-Führerschein erwerben, bei dem die Ausbildung auf Fahrzeugen ohne Schaltgetriebe erfolgt. Für Anfänger ist das Fahren mit Automatik oft einfacher und stressfreier. Man kann das Auto nicht abwürgen, sich nicht verschalten und das Zurückrollen des Fahrzeugs am Hang ist nicht möglich. Allerdings war diese Fahrerlaubnis auf Automatik-Fahrzeuge beschränkt (Schlüsselzahl 78). Macht ein Fahrschüler die Ausbildung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (Automatik) kann er seit April 2021 eine Erweiterung auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe erhalten. Dazu müssen insgesamt 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) während der Ausbildung mit Schaltgetriebe gefahren werden. Nach einer 15 minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer kann die Fahrschule die Fähigkeit zur Bedienung des Schaltgetriebes bestätigen. Die Autragung der Automatik-Beschränkung aus einem bereits vorhandenen Führerschein ist mit Testfahrt und Bescheinigung der Fahrschule ebenfalls möglich. Aufbauende Klassen wie BE, C oder C1 werden mit der Schlüsselzahl 197 ebenfalls erweitert, sofern diese Prüfungen mit Schaltgetrieb absolviert werden.